Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
SLX Service (Sexpuppe24.at) | Salzburgerstraße 54, 4600 Wels, Österreich | info@sexpuppe24.at | sexpuppe24.at
1. Geltungsbereich
Für den Geschäftsbetrieb von SLX Service gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit seinen Kunden, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschäfts-, Vertrags- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gelten nur dann, wenn dies von SLX Service ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
Für den jeweiligen Vertrag gilt die zum Zeitpunkt der Buchung wirksam einbezogene Fassung der AGB.
SLX Service verwendet aus Gründen der sprachlichen Einfachheit stets das generische Maskulinum und beabsichtigt dadurch keine Diskriminierung von anderen Geschlechtern, gesellschaftlichen Gruppen oder einzelnen Personen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Leistungsgegenstand, Markt
SLX Service erbringt Leistungen im Bereich des Verkaufes und der Vermietung von Erotikartikeln, insbesondere Sexpuppen.
SLX Service richtet seine Leistungen ausschließlich an Verbraucher (B2C).
Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich aus der vom Kunden im Online-Buchungsprozess ausgewählten Buchung, insbesondere Puppentyp, Mietdauer, Übergabeart und -termin, Preis, Liefergebühr und allfälligen Zusatzleistungen.
SLX Service richtet sein Leistungsangebot an Kunden in Österreich.
3. Angebot, Online-Buchung, Vertragsabschluss, Identitätsprüfung
Die Darstellung der Leistungen auf der Website von SLX Service stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung an den Kunden dar, eine Buchung abzugeben.
Der Kunde stellt seine Buchung im Online-Buchungsprozess zusammen. Dabei wählt er insbesondere den Puppentyp, die Mietdauer, den gewünschten Termin, die Übergabeart sowie allfällige Zusatzleistungen aus.
Der Kunde kann vor Abgabe der Bestellung seine Eingaben überprüfen und korrigieren. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden insbesondere der Mietpreis, allfällige Liefer- oder Abholgebühren, sonstige Zusatzkosten, der Gesamtpreis, die Mietdauer, der Übergabeort und der Übergabezeitpunkt angezeigt.
Die Liefergebühr ist nicht im Mietpreis enthalten, sondern wird gesondert ausgewiesen. Sie wird anhand der vom Kunden bekannt gegebenen Lieferadresse und des jeweils angezeigten Kilometer-/Tarifsatzes berechnet.
Der Kunde gibt durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer gleichartigen eindeutigen Schaltfläche ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn SLX Service die Buchung ausdrücklich bestätigt oder die Leistung tatsächlich erbringt. SLX Service ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Alters- oder Identitätsprüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wird, Zahlungsautorisierung oder Sicherheitsleistung fehlschlagen, der gewünschte Termin nicht verfügbar ist oder berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung bestehen.
Social-Media-Plattformen, Werbeplattformen, Inserats Plattformen oder sonstige Drittplattformen, über die der Kunde auf das Angebot von SLX Service aufmerksam wird, sind nicht Vertragspartner des Kunden und nicht an der Leistungserbringung beteiligt. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich SLX Service.
Der Kunde bestätigt, volljährig zu sein. SLX Service ist berechtigt und verpflichtet, vor Vertragsannahme und/oder Übergabe eine Alters- und Identitätsprüfung durchzuführen oder durch einen externen Dienstleister durchführen zu lassen. Erfolgt keine erfolgreiche Alters- und Identitätsprüfung, ist SLX Service berechtigt, die Buchung abzulehnen bzw. die Übergabe zu verweigern.
4. Bereitstellung, Übergabe, Lieferung, Verzug, Subunternehmer
SLX Service erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe der jeweiligen Buchung, insbesondere durch Bereitstellung zur Abholung, Lieferung an eine vom Kunden bekannt gegebene Adresse oder Bereitstellung in einem vom Kunden bekannt gegebenen Beherbergungsbetrieb, jeweils nach Verfügbarkeit und nach Maßgabe der vereinbarten Leistungszeiten.
Kann die Übergabe aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht erfolgen, insbesondere wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben, fehlender Erreichbarkeit, fehlender Zutrittsmöglichkeit, Nichtanwesenheit des Kunden oder einer übernahmeberechtigten Person, Verweigerung der Annahme durch den Kunden oder den Beherbergungsbetrieb, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Dadurch entstehende Mehrkosten, insbesondere neuerliche Zustell-, Warte-, Lager- oder Fahrtkosten, sind vom Kunden zu tragen.
Bei Bereitstellung in einem Hotel oder sonstigen Beherbergungsbetrieb erfolgt die Übergabe bzw. Hinterlegung nur, soweit der jeweilige Beherbergungsbetrieb dies zulässt und auf Risiko des Kunden. Verweigert der Beherbergungsbetrieb die Annahme, Hinterlegung oder Mitwirkung, gilt dies nicht als Verzug von SLX Service, sofern SLX Service die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat.
Die Übergabe erfolgt ausschließlich an den Kunden oder an eine vorab bekannt gegebene, volljährige und übernahmeberechtigte Person, deren Identität und Volljährigkeit auf Verlangen nachzuweisen ist.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Verzug ist nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, möglich.
SLX Service ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen, insbesondere für Lieferung, Zahlungsabwicklung, Alters-/Identitätsprüfung und technische Dienstleistungen. Datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
Ist ein konkret gebuchter Mietgegenstand nicht verfügbar, insbesondere wegen verspäteter Rückgabe, Beschädigung oder hygienischer Nichtfreigabe nach Vormiete, ist SLX Service berechtigt, dem Kunden einen gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzmietgegenstand anzubieten.
Nimmt der Kunde den angebotenen Ersatzmietgegenstand nicht an, ist SLX Service berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits geleistete Zahlungen oder Kartenautorisierungen sind in diesem Fall rückabzuwickeln, soweit keine sonstigen berechtigten Ansprüche bestehen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5. Wechselseitige Rechte und Pflichten
Der Kunde hat bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zum Übergabeort, zur Erreichbarkeit, zu Zutrittsmöglichkeiten, zur Zimmernummer bzw. Reservierung im Beherbergungsbetrieb sowie zu allfälligen besonderen Übergabemodalitäten zu machen. Änderungen sind SLX Service unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte volljährige Person zum vereinbarten Übergabezeitpunkt am vereinbarten Ort anwesend, erreichbar und zur Übernahme berechtigt ist. SLX Service ist berechtigt, vor Übergabe einen geeigneten Alters- und Identitätsnachweis zu verlangen.
Wählt der Kunde die Bereitstellung in einem Hotel oder sonstigen Beherbergungsbetrieb, ist ausschließlich der Kunde dafür verantwortlich, vorab die Zustimmung des Beherbergungsbetriebs zur Annahme, Verwahrung, Hinterlegung oder Übergabe des Mietgegenstands einzuholen. SLX Service ist nicht verpflichtet, gegenüber dem Beherbergungsbetrieb den Inhalt der Buchung offenzulegen, soweit dies nicht für die Durchführung erforderlich ist oder vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungs- oder Informationspflichten (Obliegenheiten), so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder Fristen diese um den Zeitraum der der Sphäre des Kunden zuzuordnenden Verzögerungen.
Zusätzliche Aufwendungen, Kosten oder Schäden, die SLX Service infolge einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Obliegenheiten entstehen, sind vom Kunden zu ersetzen.
SLX Service stellt dem Kunden während des Mietzeitraums nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten einen Support über die im Buchungsprozess bekannt gegebenen Kommunikationskanäle, insbesondere WhatsApp, zur Verfügung. Eine jederzeitige Erreichbarkeit oder bestimmte Reaktionszeit wird jedoch nicht geschuldet.
6. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer beginnt mit Übergabe bzw. Bereitstellung des Mietgegenstands und endet zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt.
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig samt etwaigem Zubehör zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten.
Gibt der Kunde den Mietgegenstand verspätet zurück oder ist eine vereinbarte Rücknahme aus Gründen in der Sphäre des Kunden nicht möglich, ist SLX Service berechtigt, ein angemessenes zusätzliches Nutzungsentgelt sowie dadurch verursachte Mehrkosten, insbesondere Warte-, Fahrt- und Organisationskosten, zu verrechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Entgelt, Zahlung, Zahlungskonditionen, Kartenautorisierung, Sicherheitsleistung
Sämtliche gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise in EUR. Der Mietpreis umfasst nicht die Liefergebühr. Die Liefergebühr wird vor Abgabe der Bestellung anhand der Lieferdistanz nach dem auf der Website angegebenen Kilometer-/EUR-Satz automatisch berechnet und gesondert ausgewiesen. Vor Vertragsschluss werden Mietpreis, Liefergebühr, allfällige Zusatzleistungen und der Gesamtpreis zusammengefasst angezeigt.
Die Zahlung erfolgt nach den im Buchungsprozess angebotenen Zahlungsarten. SLX Service kann bestimmte Zahlungsarten im Einzelfall ausschließen, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen.
Bei Kartenzahlung ist SLX Service berechtigt, den im Buchungsprozess ausgewiesenen Gesamtbetrag vorab auf der vom Kunden angegebenen Zahlungskarte autorisieren zu lassen. Die tatsächliche Abbuchung erfolgt erst bei Übergabe bzw. Bereitstellung des Mietgegenstands, sofern nicht eine wirksame Stornogebühr, ein Schadenersatzanspruch, eine Zusatzgebühr oder ein sonstiger fälliger Anspruch besteht.
Bei vereinbarter Barzahlung ist der Kunde dennoch verpflichtet, eine gültige Zahlungskarte zur Autorisierung anzugeben. Die Zahlung des Mietpreises erfolgt bei Übergabe in bar. Nach vollständiger Barzahlung wird die Kartenautorisierung hinsichtlich des bezahlten Mietpreises aufgehoben, soweit keine sonstigen Ansprüche von SLX Service bestehen.
Scheitert die Kartenautorisierung, ist SLX Service berechtigt, die Buchung abzulehnen oder die Übergabe bis zur erfolgreichen Autorisierung bzw. Zahlung zu verweigern.
Leistet der Kunde eine vereinbarte Barzahlung bei Übergabe nicht, ist SLX Service nicht zur Übergabe verpflichtet. Bereits entstandene angemessene Kosten, insbesondere Liefer-, Fahrt- und Wartekosten, sind vom Kunden zu ersetzen, sofern der Kunde die Nichtdurchführung zu vertreten hat.
Die Kartenautorisierung dient auch der Sicherstellung berechtigter Ansprüche von SLX Service aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Stornierung, verspäteter Rückgabe, Schäden, Verlust, fehlendem Zubehör, Reinigungsmehrkosten und sonstigen fälligen Forderungen.
8. Stornierung durch den Kunden
Bei Stornierung bis spätestens 72 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt fällt keine Stornogebühr an.
Bei Stornierung weniger als 72 Stunden, aber mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt ist SLX Service berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des vereinbarten Mietpreises abzubuchen.
Bei Stornierung weniger als 48 Stunden, aber mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt ist SLX Service berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises abzubuchen.
Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Übergabezeitpunkt oder bei Nichterscheinen des Kunden ist SLX Service berechtigt, eine Stornogebühr bis zur Höhe des vereinbarten Mietpreises abzubuchen.
Bei der Bemessung der Stornogebühr sind ersparte Aufwendungen von SLX Service sowie Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung des Mietgegenstands im stornierten Zeitraum angemessen zu berücksichtigen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SLX Service kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Liefer-, Fahrt-, Warte- oder sonstige Zusatzkosten werden dem Kunden nur verrechnet, soweit sie bereits entstanden sind oder aufgrund der kurzfristigen Stornierung nicht mehr vermieden werden konnten.
9. Nutzung, Hygiene, verbotene Verwendung
Der Mietgegenstand darf ausschließlich durch den Kunden persönlich, privat, bestimmungsgemäß, schonend und unter Einhaltung der von SLX Service bereitgestellten Nutzungs- und Hygienevorschriften verwendet werden.
Stellt der Kunde vor oder während der Nutzung einen erkennbaren hygienischen Mangel, eine Beschädigung oder einen sonstigen Umstand fest, der die sichere oder vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen könnte, hat er die Nutzung unverzüglich zu unterlassen und SLX Service zu informieren.
Eine Nutzung durch minderjährige Personen ist ausnahmslos untersagt. Eine Weitergabe, Überlassung oder Zugänglichmachung an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SLX Service untersagt.
Der Kunde hat den Mietgegenstand vor übermäßiger Beanspruchung, Hitze, direkter Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, Verschmutzung, Verfärbung, mechanischer Beschädigung und sonstigen materialschädigenden Einwirkungen bestmöglich zu schützen.
Der Kunde darf nur solche Zubehör-, Pflege-, Reinigungs- oder sonstigen Produkte verwenden, die von SLX Service bereitgestellt oder ausdrücklich freigegeben wurden. Insbesondere dürfen keine ölhaltigen, färbenden, ätzenden, alkoholhaltigen, silikonunverträglichen, scharfkantigen oder sonst materialschädigenden Substanzen verwendet werden.
Veränderungen, Demontage, Reparaturversuche, technische Eingriffe, Bemalungen, Beklebungen, Durchstechen, Schneiden, Erhitzen oder sonstige Eingriffe in den Mietgegenstand sind untersagt.
Der Kunde hat vor Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen, ob bei ihm bekannte Allergien, Unverträglichkeiten oder sonstige gesundheitliche Umstände vorliegen, die gegen eine Nutzung des Mietgegenstands oder des Zubehörs sprechen. Bei bekannten oder vermuteten Allergien gegen Silikon, TPE, Latex, Reinigungs-, Pflege- oder Gleitmittel ist die Nutzung zu unterlassen. Bei Unsicherheiten hat der Kunde vor Nutzung ärztlichen Rat einzuholen.
Untersagt ist jede Nutzung, die rechtswidrig, gesundheitsgefährdend, hygienisch unvertretbar, materialschädigend oder sonst geeignet ist, den Mietgegenstand über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus zu beeinträchtigen. Insbesondere sind Körperöffnungen des Mietgegenstandes vom Kunden schonend zu behandeln.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Der Mietgegenstand darf nicht für Handlungen verwendet werden, die mit einem erhöhten Verletzungs-, Infektions-, Erstickungs-, Brand-, Schnitt-, Quetsch- oder sonstigen Gesundheitsrisiko verbunden sind.
Der Kunde hat den Mietgegenstand nach Ende der Mietdauer vollständig, samt Zubehör und Verpackungs-/Transportmaterial, in jenem Zustand zurückzugeben, der sich aus vertragsgemäßem Gebrauch ergibt. Vor Rückgabe hat der Kunde sichtbare Rückstände, insbesondere Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Gleitmittelreste oder sonstige grobe Verunreinigungen, mit einem feuchten, weichen Tuch schonend zu entfernen, soweit dies ohne Beschädigung des Mietgegenstands möglich ist. Aggressive Reinigungs-, Desinfektions-, Scheuer- oder Lösungsmittel dürfen dabei nicht verwendet werden.
Die professionelle Reinigung und Desinfektion nach Rückgabe erfolgt ausschließlich durch SLX Service oder durch von SLX Service beauftragte Personen. Eine vom Kunden vorgenommene grobe Vorreinigung ersetzt die professionelle Reinigung und Desinfektion durch SLX Service nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtige Desinfektions-, Reparatur- oder sonstige Aufbereitungsmaßnahmen vorzunehmen, sofern diese nicht ausdrücklich von SLX Service angeordnet oder freigegeben wurden.
Übermäßige Verunreinigungen, Beschädigungen, Verfärbungen, Geruchsbelastungen, fehlende Teile oder sonstige Folgen nicht vertragsgemäßer Nutzung sind vom Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB zu ersetzen, soweit sie vom Kunden zu vertreten sind.
10. Schäden, Reparaturkosten, Ersatzkosten
Der Kunde haftet für Schäden, Verlust, Wertminderung, übermäßige Verunreinigung, fehlendes Zubehör und sonstige Nachteile, die durch nicht vertragsgemäße, unsachgemäße, sorgfaltswidrige oder rechtswidrige Nutzung des Mietgegenstands verursacht werden.
Bei Beschädigung ist SLX Service berechtigt, die erforderlichen und angemessenen Reparaturkosten zu verlangen. Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder technisch nicht möglich, ist SLX Service berechtigt, den Zeitwert bzw. bei neuwertigen Mietgegenständen den erforderlichen Ersatzbeschaffungsaufwand abzüglich angemessener Vorteilsausgleiche zu verlangen.
SLX Service wird dem Kunden geltend gemachte Schäden, verhältnismäßige Reinigungsmehrkosten, Reparaturkosten oder Ersatzkosten nachvollziehbar darlegen und auf Verlangen geeignete Nachweise, insbesondere Fotodokumentation, Protokoll oder Kostenvoranschlag, zur Verfügung stellen.
11. Übergabeprotokoll und Beweisdokumentation
SLX Service dokumentiert den Zustand des Mietgegenstands vor Übergabe und nach Rückgabe, insbesondere durch ein Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie durch Fotodokumentation. Die Dokumentation dient der Feststellung des Zustands, der Vollständigkeit des Zubehörs, der Reinigung und allfälliger Schäden oder übermäßiger Verunreinigungen.
Der Kunde ist berechtigt, bei Übergabe und Rückgabe eigene Anmerkungen zum Protokoll abzugeben. Verweigert der Kunde die Mitwirkung am Protokoll oder ist er bei Rückgabe nicht anwesend, ist SLX Service berechtigt, die Dokumentation einseitig vorzunehmen.
SLX Service bestätigt bei Übergabe, dass der Mietgegenstand nach dem internen Hygiene- und Reinigungsstandard gereinigt wurde.
12. Gewährleistung, Zustand des Mietgegenstands, Reinigung, Haftung
SLX Service gewährleistet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, dass der Mietgegenstand bei Übergabe dem Vertrag entspricht, für die vereinbarte Mietdauer zum gewöhnlich vorausgesetzten und vereinbarten Gebrauch geeignet ist und die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften aufweist.
Der Mietgegenstand wird dem Kunden in gereinigtem und hygienisch aufbereitetem Zustand übergeben. SLX Service führt vor jeder Übergabe eine Reinigung und Desinfektion nach dem jeweils vorgesehenen internen Hygiene- und Reinigungsstandard durch und dokumentiert dies im Übergabeprotokoll.
Fotos, Abbildungen und Produktdarstellungen auf der Website oder in Werbematerialien dienen der Veranschaulichung. Geringfügige optische Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern der Mietgegenstand den ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften entspricht.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich beim Mietgegenstand um einen zur wiederholten Vermietung bestimmten Gegenstand handelt. Gebrauchsspuren, die den vertragsgemäßen Gebrauch, die Hygiene, die Funktionsfähigkeit und die vereinbarten Eigenschaften nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
SLX Service haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Personenschäden, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet SLX Service nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Trotz fachgerechter Reinigung und Desinfektion kann bei körpernaher Nutzung ein allgemeines hygienisches Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden. SLX Service haftet nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn ein Schaden auf eine mangelhafte Reinigung, Desinfektion, Aufbereitung, Kontrolle oder sonst von SLX Service zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
13. Datenschutz, Diskretion
SLX Service verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der DSGVO bzw. des österreichischen DSG.
SLX Service wird personenbezogene Daten ausschließlich zu den vorgesehenen Zwecken verwenden und keine darüberhinausgehende wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder Verwertung derselben unternehmen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Buchungsdaten, Zahlungsdaten, Alters- und Identitätsprüfung, Zustellinformationen und Dokumentationsdaten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von SLX Service.
SLX Service behandelt Buchungen und Kundeninformationen vertraulich. Eine Offenlegung gegenüber Dritten erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung, Zustellung, Zahlungsabwicklung, Alters- und Identitätsprüfung, Rechtsverfolgung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
14. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege steht.
Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von SLX Service vorübergehend entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten des Kunden.
15. Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei terminisierten Buchungen
Die von SLX Service angebotenen Leistungen werden für einen vom Kunden im Buchungsprozess ausgewählten bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum gebucht. Die Buchung betrifft die zeitlich befristete Vermietung eines Mietgegenstands für private Freizeit- und Nutzungszwecke.
Dem Kunden steht daher gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem FAGG zu.
Eine Stornierung, Änderung oder sonstige Auflösung der Buchung durch den Kunden ist ausschließlich nach Maßgabe der vertraglichen Stornobedingungen gemäß Punkt 8 dieser AGB möglich.
Die Stornogebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung gemäß Punkt 8 dieser AGB. Gesetzliche Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
16. Rechtswahl, Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
Für Klagen gegen Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Hat der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort in Österreich, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von SLX Service zuständig.
17. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder individuelle Vereinbarungen etwas anderes vorsehen. Zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Stand: 01. Juli 2026